Allparteilichkeit: Wie eine Mediatorin für beide Seiten da sein kann
Allparteilichkeit Mediation: Was bedeutet das eigentlich? Allparteilichkeit ist ein Kernprinzip jeder Mediation in Wien – die Mediatorin steht gleichzeitig für beide Konfliktparteien ein.
Allparteilichkeit in der Mediation bedeutet: Die Mediatorin ist aktiv für alle Beteiligten gleichermaßen da, sorgt für faire Rahmenbedingungen und Balance – sie ist ergebnisoffen, aber nicht parteiisch für eine Seite. Sie gibt Orientierung im Prozess, ohne Rechtsberatung oder Vertretung zu übernehmen. So verstehe ich Allparteilichkeit in der Mediation – verlässlich, transparent und klar.
Was bedeutet Allparteilichkeit?
Allparteilichkeit heißt im Kern: Ich bin mit gleicher Aufmerksamkeit, Sorgfalt und Fairness für alle da. Ich halte den Rahmen, strukturiere die Gespräche und gleiche wahrgenommene Ungleichgewichte aus, ohne für eine Seite zu argumentieren. Meine Haltung ist ergebnisoffen – ich habe kein eigenes Interesse am Ausgang, sondern sorge dafür, dass jede Stimme Gewicht bekommt. Das ist die allparteilich Bedeutung, wie ich sie in jeder Sitzung lebe: Menschen stehen im Mittelpunkt, nicht Positionen.
Praktisch wird Allparteilichkeit sichtbar, wenn Redezeiten fair verteilt, Emotionen eingeordnet und Fachbegriffe in verständliche Sprache übersetzt werden. Bin ich unsicher, ob etwas ausgewogen war, benenne ich das offen und frage nach. Ich gebe Orientierung im Prozess (Ablauf, Schritte, Optionen), aber keine Rechtsberatung oder inhaltliche Empfehlungen zugunsten einer Seite. Inhalte aus möglichen Einzelgesprächen (Caucus) bringe ich nur mit ausdrücklicher Zustimmung ein – auch hier gilt die Allparteilichkeit in beiden Settings gleichermaßen.
Ein konkretes Beispiel aus dem Mediationsalltag: In einer Trennungsmediation formuliert eine Partei eloquent, die andere ringt um Worte. Allparteilich zu handeln bedeutet dann, Tempo herauszunehmen, Kernaussagen zu spiegeln und Nachfragen so zu setzen, dass die leisere Person zu Ruhe und Präzision findet. Ich halte inne, fasse zusammen und frage: „Ist Ihre Sicht damit wirklich vollständig abgebildet?“ Das schafft Balance, ohne jemandem Argumente „vorzugeben“.
- Parteilichkeit für alle: gleiche Aufmerksamkeit, gleiche Sorgfalt, faire Bedingungen.
- Ergebnisoffenheit: kein Eigeninteresse am Ausgang, kein „Durchsetzen“ einer Lösung.
- Aktiv ausgleichend: ungleiche Redeanteile, Fachwissen oder Statusunterschiede adressieren.
- Keine Rechtsvertretung: Orientierung im Prozess, nicht im Sinne einer Seite argumentieren.
Wichtig: Allparteilichkeit trägt nur auf freiwilliger Basis. Jede Partei darf die Teilnahme jederzeit beenden oder pausieren. Vertraulichkeit ist gesetzlich geschützt (ZivMediatG in Österreich) – darauf können Sie sich verlassen. Und auch ich überprüfe vor Annahme eines Falls mögliche Befangenheiten und lege sie offen. Falls nötig, ziehe ich mich zurück – zum Schutz Ihrer Mediation.
Worin liegt der Unterschied zur Neutralität?
Neutralität beschreibt im Alltag oft eine distanzierte, „nicht eingreifende“ Haltung. In der Mediation reicht das nicht: Eine rein neutrale Person könnte passiv bleiben, obwohl Ungleichgewichte offenkundig sind. Allparteilichkeit ist deshalb mehr: Ich bin neutral gegenüber dem Ergebnis, aber engagiert gegenüber den Menschen. Das heißt, ich greife ein, wenn Regeln verletzt oder Stimmen übertönt werden, und sichere so Fairness – ohne Parteinahme.
Stellen Sie sich ein Teammeeting vor, in dem zwei sehr präsente Stimmen das Feld bestimmen. Eine „neutrale“ Moderation könnte das laufen lassen. Allparteilichkeit bedeutet dagegen: Ich setze klare Gesprächsregeln, bremse Dominanz freundlich ab und frage gezielt bei Stilleren nach. Ich bleibe unparteiisch, aber nicht passiv. Das Ergebnis bleibt offen; der Weg dorthin ist bewusst gestaltet.
Die Unterschiede lassen sich gut in einer Gegenüberstellung zeigen – zwischen Allparteilichkeit in der Mediation, umgangssprachlicher Neutralität und bewusster Parteilichkeit (z. B. in der Anwaltsvertretung):
| Kriterium | Allparteilichkeit (Mediation) | Neutralität (umgangssprachlich) | Parteilichkeit (Anwaltsvertretung) |
|---|---|---|---|
| Haltung gegenüber Personen | Aktiv für alle gleichermaßen | Distanziert, nicht einmischend | Ausschließlich für „eigene“ Partei |
| Haltung gegenüber Ergebnis | Ergebnisoffen, kein Eigeninteresse | Ergebnisoffen, aber passiv | Zielorientiert zugunsten einer Seite |
| Eingreifen bei Ungleichgewichten | Ja – ausgleichend und transparent | Häufig nein – Risiko der Verzerrung | Ja – im Interesse der Mandantschaft |
| Ziel der Rolle | Fairer Prozess, tragfähige Vereinbarung | „Keine Seite bevorzugen“ | Bestes Ergebnis für eine Seite |
| Beziehung/Vertrauen zu den Parteien | Vertrauensvoll mit allen | Reserviert | Vertrauensvoll mit einer Seite |
| Typische Interventionen | Struktur, Regeln, Reframing, Bilanzierung | Moderates Zeitmanagement | Argumentation, Verhandlungsdruck |
| Geeignet für | Konflikte mit Dialog- und Lösungswillen | Informationsaustausch ohne Konflikt | Durchsetzung rechtlicher Ansprüche |
| Risiko bei Fehlanwendung | „Zu viel Hilfe“ statt Eigenverantwortung | Ungleichgewicht bleibt unbemerkt | Fronten verhärten sich |
Wenn Sie also fragen: „Ist ein Mediator neutral?“ – die präzise Antwort lautet: neutral im Ergebnis, allparteilich gegenüber den Menschen. Das ist der Kern, der fairen Ausgleich ermöglicht, ohne inhaltliche Parteinahme oder Rechtsvertretung zu übernehmen.
Warum schafft Allparteilichkeit Vertrauen?
Vertrauen entsteht, wenn der Rahmen verlässlich ist und Sie wissen, woran Sie sind. In jeder Sitzung gelten die gleichen, transparenten Regeln: respektvolle Sprache, klare Redezeiten, strukturierte Schritte. Ich spiegle, fasse zusammen und übersetze harte Positionen in verstehbare Interessen (Reframing). So wird jede Sicht sichtbar, ohne dass jemand „recht haben“ muss. Das stärkt Selbstwirksamkeit und die Bereitschaft, Lösungen zu prüfen.
Gleichzeitig wahre ich strikte Vertraulichkeit: Als eingetragene Mediatorin bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet und habe ein gesetzliches Aussageverweigerungsrecht (ZivMediatG). Während der Mediation sind Verjährungsfristen gehemmt – das gibt Zeit, in Ruhe tragfähige Lösungen zu entwickeln. Freiwilligkeit ist die Basis: Niemand wird festgehalten; jede Seite kann Fortsetzung oder Abbruch jederzeit widerrufen. Diese Freiräume schaffen Sicherheit.
Transparenz betrifft auch Organisation, Aufwand und Kosten. Sie können mit folgenden, realistischen Spannen rechnen – je nach Konfliktart und Komplexität:
| Setting | Typische Sitzungen | Sitzungsdauer | Taktung | Typische Gesamtdauer | Honorare (netto) |
|---|---|---|---|---|---|
| Familie/Trennung/Nachbarschaft | 3–6 | 90–120 Min. | alle 1–3 Wochen | 4–12 Wochen (bei Bedarf länger) | 150–240 EUR/Std. (225–360 EUR/90 Min.) |
| Arbeitsplatz/Team | 1–3 (+ Follow-up) | 90–120 Min. oder Halbtage | alle 1–2 Wochen | 2–6 Wochen | 180–300 EUR/Std. (Tag 1.200–2.400 EUR) |
| Wirtschaft/mehr Parteien | 4–8 (bis 10) | 120 Min. bis Tag | alle 2–3 Wochen | 6–16+ Wochen | 180–300 EUR/Std. (Tag 1.200–2.400 EUR) |
Die Kosten werden häufig hälftig geteilt, abweichende Vereinbarungen sind möglich. Für den Einstieg genügt oft ein kurzes, unverbindliches Orientierungsgespräch (20–45 Minuten), in dem wir klären, ob Mediation in Ihrem Fall sinnvoll ist und wie Allparteilichkeit konkret gelebt wird. Mehr zu meiner Person, Haltung und Qualifikation finden Sie unter über mich.
- Transparente Regeln gelten für alle gleich – niemand „spielt mit gezinkten Karten“.
- Gleiches Maß an Vorbereitung/Nachbereitung für alle – Informationen werden nicht asymmetrisch verteilt.
- Offenlegung potenzieller Befangenheit – Integrität geht vor.
- Dokumentation nur wie vereinbart – Ergebnis- oder Vereinbarungsprotokoll nach gemeinsamer Entscheidung.
Realistische Erwartung: Allparteilichkeit schützt den Prozess und die Beteiligten, nicht eine bestimmte Lösung. Das bedeutet auch, unbequeme Themen nicht zu scheuen. Manchmal braucht es Pausen oder kurze Einzelgespräche, um Sicherheit herzustellen. Wichtig ist, dass jede Maßnahme transparent ist und von allen getragen wird.
Wie zeigt sich Allparteilichkeit in der Praxis?
Allparteilichkeit wird durch Methoden wirksam, die Verständigung und Balance fördern. Dazu gehören aktives Zuhören, sorgfältiges Spiegeln, Visualisierung von Themen und Interessen, das Entwickeln von Optionen sowie, bei Bedarf, Shuttle- oder Einzelgespräche. Ich nutze klare Moderationsregeln, Time-outs in aufgeheizten Phasen und gemeinsame Entscheidungen darüber, was dokumentiert wird. So bleibt der Prozess fair und handhabbar – auch, wenn es ruppig wird.
Die Mediation folgt typischerweise einem fünfstufigen Phasenmodell. Diese Struktur ist nicht starr, gibt aber allen die nötige Orientierung:
- 1) Auftragsklärung und Rahmen: Ziele, Regeln, Vertraulichkeit (ZivMediatG), Zuständigkeiten, Freiwilligkeit.
- 2) Themensammlung und Struktur: Anliegen sammeln, clustern, Prioritäten festlegen.
- 3) Interessen- und Bedürfnisklärung: Was ist wirklich wichtig? Worum geht es unter der Oberfläche?
- 4) Optionen entwickeln und bewerten: Kreative Ideen, Realitätscheck, Machbarkeit, Folgen.
- 5) Vereinbarung, Abschluss, Umsetzungsplanung: schriftliche Festhaltung, Umsetzungs- und Kontrollschritte.
Zu Beginn steht oft ein Orientierungsgespräch (20–45 Minuten). Regeltermine dauern meist 90–120 Minuten. Je nach Fallbild sind 3–6 Sitzungen in Familien- und Nachbarschaftskonflikten, 1–3 im Arbeitskontext (plus Follow-up) und 4–8 (bis 10) in Wirtschafts- und Mehrparteienfällen realistisch. Die Taktung liegt typischerweise bei 1–3 Wochen; viele Fälle lassen sich in 4–12 Wochen zum Abschluss bringen – komplexe Konstellationen brauchen länger.
Inhaltlich klären wir – je nach Setting – sehr konkrete Punkte. In der Scheidungsmediation etwa typischerweise: zuerst Obsorge und Kontaktregelungen, dann Unterhalt, schließlich Vermögensaufteilung und Wohnsituation. Im Teamkonflikt: Rollen, Entscheidungswege, Kommunikationsregeln, Feedback-Kultur. In der Nachbarschaft: Lärmzeiten, Nutzung gemeinsamer Flächen, Haustiere, Müll/Abstellbereiche. In der Wirtschaft: Zuständigkeiten, Schnittstellen, Lieferbedingungen, Qualitätssicherung, Eskalationswege. Allparteilichkeit sorgt dafür, dass keines dieser Themen „verloren“ geht, nur weil jemand lauter oder juristisch versierter ist.
Zum rechtlichen Rahmen: Als eingetragene Mediatorin unterliege ich der Verschwiegenheit; auch Gerichte müssen dieses Aussageverweigerungsrecht respektieren. Inhalte aus möglichen Einzelgesprächen fließen nur mit Ihrer Zustimmung in die gemeinsame Sitzung ein – das verspreche ich allen Beteiligten symmetrisch. Am Ende kann ein Vereinbarungsprotokoll entstehen; soll es rechtsverbindlich werden, empfehle ich, es notariell zu beurkunden oder gerichtlich zu protokollieren. Das ist keine Rechtsberatung, sondern eine transparente Information über die üblichen Wege.
Zur Qualitätssicherung reflektiere ich meine Arbeit regelmäßig und nutze Supervision. Sollte ein Rollenkonflikt erkennbar sein (z. B. frühere Nähe zu einer Partei), spreche ich das offen an und kläre Alternativen. Allparteilichkeit bedeutet auch, die eigenen Grenzen zu kennen – zum Schutz Ihrer Verhandlung.
Haeufige Fragen
Was ist Allparteilichkeit?
Allparteilichkeit bedeutet, dass die Mediatorin allen Beteiligten gleichermaßen verpflichtet ist: Sie schafft faire Rahmenbedingungen, sorgt für Ausgleich und ist ergebnisoffen. Sie unterstützt die Kommunikation, achtet auf Machtbalance und macht Bedürfnisse sichtbar, ohne für eine Seite zu argumentieren oder rechtlich zu beraten. So entsteht ein sicherer Raum für tragfähige Vereinbarungen.
Ist ein Mediator neutral?
Ein Mediator ist neutral im Ergebnis, aber allparteilich gegenüber den Menschen. Neutralität heißt: kein eigenes Interesse am Ausgang. Allparteilichkeit heißt: aktiv dafür sorgen, dass jede Stimme gehört wird, Regeln eingehalten werden und Ungleichgewichte ausgeglichen sind – ohne Parteinahme oder Rechtsvertretung. Diese Kombination schafft Fairness und Vertrauen im Verfahren.
Ergreift ein Mediator Partei?
Nein, ein Mediator ergreift keine Partei, sondern handelt allparteilich: zum Wohl des Prozesses und aller Beteiligten. Er greift ein, wenn Machtungleichgewichte oder verletzende Kommunikation den Dialog verzerren, moderiert ausgleichend und hält die Struktur – jedoch ohne die Argumente einer Seite zu vertreten oder rechtlich zu beraten. Die Entscheidungshoheit bleibt bei den Parteien.
Sie stecken in einem Konflikt? Mediation kann helfen.
Als eingetragene Mediatorin in Wien begleite ich Sie allparteilich, freiwillig und vertraulich zu einer einvernehmlichen Lösung – bei Trennung, Scheidung, Familien-, Erb- und Unternehmenskonflikten. Kostenloses Erstgespräch vereinbaren.
Die Allparteilichkeit Mediation unterscheidet das Verfahren klar von einer einseitigen Beratung.
Grundlagen zum Verfahren liefert der Artikel zur Mediation bei Wikipedia.